Schienennetz Benutzungsbedingungen / Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen
Das Stellungnahmeverfahren gemäß § 4 der Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung (EIBV) ist abgeschlossen.
Die SNB und NBS haben der Bundesnetzagentur in 53105 Bonn, Postfach 80 01, zur Prüfung vorgelegen und sind zwischenzeitlich in Kraft getreten.
Die SNB sind am 12.02.2018 in Kraft getreten, die NBS am 20.01.2018.
- Schienennetz-Benutzungsbedingungen (SNB-MBBB)
- Nutzungsbedingungen für die Serviceeinrichtungen (NBS-BT)
- Schienennetz-Benutzungsbedingungen der Betreiber der Schienenwege, Allgemeiner Teil (SNB-AT)
- Hinweise zur Ausgestaltung der Schienennetz-Benutzungsbedingungen der Betreiber der Schienenwege, Besonderer Teil (H-SNB-BT)
- Trassenbestellungen